Erklärung zur Barrierefreiheit
Die dream-soft GmbH ist bemüht, ihre Website im Einklang mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) und der europäischen Norm EN 301 549 barrierefrei zugänglich zu machen.
Geltungsbereich
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website dream-soft.de der dream-soft GmbH, Buchenweg 73, 48268 Greven.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist weitgehend konform mit den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1, Konformitätsstufe AA, sowie den Anforderungen der EN 301 549. Unter anderem sind folgende Maßnahmen umgesetzt:
- Semantisches HTML mit klarer Überschriftenstruktur und Landmark-Regionen
- Vollständige Bedienbarkeit per Tastatur
- Deutlich sichtbare Fokus-Indikatoren für alle interaktiven Elemente
- Ausreichende Farbkontraste für Texte und Bedienelemente
- Berücksichtigung von
prefers-reduced-motion: Animationen werden bei entsprechender Systemeinstellung reduziert bzw. deaktiviert - Skip-Links („Zum Inhalt springen“) zum direkten Ansteuern des Hauptinhalts
- Alternativtexte für informative Grafiken; dekorative Grafiken sind für assistive Technologien ausgeblendet
Nicht barrierefreie Inhalte / bekannte Einschränkungen
Trotz sorgfältiger Umsetzung können einzelne Inhalte nicht vollständig barrierefrei sein:
- Extern eingebundene Inhalte Dritter (z. B. verlinkte externe Websites oder Dienste) liegen außerhalb unseres Einflussbereichs und erfüllen die Anforderungen möglicherweise nicht vollständig.
Wir arbeiten fortlaufend daran, die Zugänglichkeit unserer Inhalte weiter zu verbessern.
Feedback und Kontaktangaben
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten von dream-soft.de aufgefallen? Oder benötigen Sie Informationen in einem barrierefreien Format? Dann wenden Sie sich gerne an uns:
dream-soft GmbH
Buchenweg 73, 48268 Greven
E-Mail: info@dream-soft.de
Telefon: +49 2572 15204 0
Wir bemühen uns, gemeldete Barrieren zeitnah zu beheben und Ihnen angefragte Informationen in einer für Sie zugänglichen Form bereitzustellen.
Durchsetzungsverfahren
Sollten Sie der Ansicht sein, dass die Anforderungen an die Barrierefreiheit nicht erfüllt werden, und erhalten Sie auf Ihre Rückmeldung an uns keine zufriedenstellende Antwort, können Sie sich an die zuständige Marktüberwachungsbehörde wenden. Für die Überwachung der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen nach dem BFSG ist die Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF) zuständig.
Erstellung dieser Erklärung
Diese Erklärung wurde im Juli 2026 erstellt. Grundlage ist eine Selbstbewertung der Website anhand der WCAG 2.1 (Stufe AA) und der EN 301 549. Die Erklärung wird regelmäßig überprüft und bei relevanten Änderungen der Website aktualisiert.